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Steuerberatung von Unternehmen aus der Gesundheitsbranche

Sie sind Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Verantwortlicher in einem Klinikbetrieb? Engagieren Sie unsere Fachkräfte für die Steuerberatung und profitieren Sie von unserer großen Erfahrung. Wir betreuen Mandanten aus allen Bereichen der Gesundheitsbranche. Unser Branchenpaket enthält ein umfassenden Leistungsspektrum, das den gesamten Lebenszyklus Ihres Unternehmens abdeckt.

 

Erfahrung und Fachwissen unter einem Dach

Unser Team aus Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatern begleitet sowohl Ärzte mit kleinen Praxen als auch große Praxisgemeinschaften auf ihrem Weg in eine rechtlich abgesicherte und auf soliden Finanzen basierende Zukunft. Bauen Sie als Apotheker und Klinikbetreiber auf unser geballtes Fachwissen. Engagiert stehen wir Ihnen in steuerrechtlichen Fragen zur Seite, übernehmen Ihre Personal- und Lohnabrechnung und erstellen Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen. Durch kontinuierliche Fortbildungen sind unsere Steuerfachkräfte stets auf dem aktuellen Stand, was Gesetzesänderungen, Rundschreiben und Verwaltungsanweisungen in der Gesundheitsbranche betrifft.

Wir agieren schnell und flexibel. Unser Ziel ist es, Sie durch vorausschauende Planung und gezielte Beratung nachhaltig zu entlasten. Sie haben zu jedem Zeitpunkt einen umfassenden Überblick über die Entwicklung und Liquidität Ihres Unternehmens sowie eine fundierte Grundlage für Ihre Steuer-, Investitions- und Personalplanung. Auf Wunsch kümmern wir uns um die Implementierung digitaler Lösungen für Ihre Finanzbuchhaltung und beraten Sie zu Besonderheiten im Datenschutz. Im Falle einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt sind Sie sicher aufgestellt und müssen keine Sanktionen befürchten.

 

Besonderheiten in der Buchhaltung von Heilberufen

Ob Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, Datenschutz oder Umsatz- und Gewerbesteuerrecht – wir lotsen Sie zuverlässig und kompetent durch alle Untiefen des anspruchsvollen Steuerrechts im Bereich der Heilberufe. Kontinuierliche Honorar-Reformen und wachsender Kostendruck machen es Praxisinhabern und Klinikbetreibern nicht einfach, ein profitables und wirtschaftliches Unternehmen zu führen. Eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung hilft, den Überblick zu bewahren sowie – für Freiberufler verlockend – private und geschäftliche Ausgaben nicht zu vermischen.

Als Angehörige eines sog. Katalogberufes sind Sie als Arzt und Zahnarzt nicht zur Buchführung und Erstellung von Abschlüssen verpflichtet. Es besteht lediglich eine Aufzeichnungspflicht. Als Freiberufler haben Sie eine Umsatzsteuerbefreiung und bezahlen keine Gewerbesteuer. Durchbrochen wird der Grundsatz, bieten Sie individuelle Gesundheitsleistungen an oder verkaufen Produkte. Leistungen, die kein therapeutisches Ziel verfolgen, gelten als gewerbliche Einkünfte und unterliegen nicht der Umsatzsteuerbefreiung – mit Ausnahme der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG). Es ist wichtig, sämtliche Behandlungen individuell zu betrachten, damit Sie nicht in Folge unbeabsichtigter Fehler die Umsatzsteuerbefreiung verlieren.

Leistungen für Patienten, die in einer der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) versichert sind, werden einmal im Quartal nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abgerechnet. Wir unterstützen Sie in der Interpretation der umfangreichen Regelungen des EBM und behalten für Sie den Überblick. Von der KV erhalten Sie monatliche Abschlagszahlungen sowie im übernächsten Quartal Schlusszahlungen. Rechnungen für Privatpatienten erstellen Sie selbst auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ) – ohne Kontakt zu den Privaten Krankenkassen (PKV).

 

Steuerrechtliche und strategische Beratung für Praxen und Apotheken

Wir beraten unsere Mandanten in steuerrechtlichen Fragen rund um Praxiserweiterungen und der Ausgestaltung von ärztlichen Kooperationsformen – wie Gemeinschaftspraxen, Apparategemeinschaften oder Berufsausübungsgemeinschaften. Unsere Fachanwälte kümmern sich um die Ausgestaltung der notwendigen Verträge für die Aufnahme neuer Partner. Für erfolgreiche Filialneugründungen bzw. Betriebsübernahmen von Apotheken ist eine intensive Auswertung von Verfügungsbetrag und Rentabilität Voraussetzung. Ist der Verfügungsbetrag nach Steuern, Vorsorge und Tilgung im Verbund hoch genug, lohnt sich eine Erweiterung.

Ein sensibler Bereich ist die Regelung der Praxis- und Unternehmensnachfolge für Ärzte und Apotheker. Ob Sie planen Ihr Unternehmen aufzugeben, einen Verkauf anstreben oder eine innerbetriebliche Nachfolgeregelung anstreben – wir stehen Ihnen in allen steuerrechtlichen Fragestellungen mit Rat und Tat zur Seite.

Kontakt

Dr. Lüders & Partner mbB
Bachstraße 50 | 22083 Hamburg
Telefon: 040 – 29 87 33 0
E-Mail: kanzlei@drltp.com

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