Wirtschafts- und Steuerstrafrecht in Hamburg und Berlin

In unserer Kanzlei wird allgemein die Auffassung vertreten und tatsächlich gelebt, dass fächerübergreifende Kooperationen unverzichtbar sind.

Dieser Grundsatz trifft auf die Beratungsschwerpunkte Wirtschafts- und Steuerstrafrecht in besonderem Maße zu: ein strafrechtlich orientierter Rechtsanwalt kann einen solchen Fall ohne die Zusammenarbeit mit einem strafrechtlich ausgerichteten Steuerberater bzw. einen Sachverständigen in Wirtschaftsangekegenheiten nicht vertreten.

Wir haben solche Fälle schon in den 1980/1990er Jahren bearbeitet und verfügen nunmehr seit einigen Jahren erneut über eine solche gut etablierte Kooperation.

Inhaltsverzeichnis

  1. Dr. Lüders im Interview mit Herrn Stahl FA für Strafrecht – Standort Berlin