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Baulohn – ein Thema für Experten

Steuerstrafrecht – wir stehen an Ihrer Seite!

»Kein Mensch kann heute mehr guten Gewissens eine Steuererklärung unterschreiben, da das Recht so überbürokratisch, überkompliziert und unverstehbar geworden ist«, erkannte der renommierte Verfassungs- und Steuerrechtler Paul Kirchhof schon kurz nach der Jahrtausendwende. Tatsächlich ist das Steuerrecht seitdem nicht einfacher geworden, eher im Gegenteil. Die Gefahr, sich als Beschuldigter einer Steuerstraftat in einem Steuerstrafverfahren wiederzufinden, ist deshalb eher gestiegen. Tatsächlich gehört die Komplexität des Steuerrechts zu den häufigsten Ursachen, derentwegen Bürger in den Verdacht von Steuerordnungswidrigkeiten oder gar einer Steuerstraftat geraten.

 

Aber auch der aktive Versuch der Steueroptimierung kann zum Ausgangspunkt eines Verfahrens wegen Steuerhinterziehung werden. Tatsächlich sind die Grenzen hier weit fließender, als es dem Gesetzgeber lieb sein sollte. Wir von Dr. Lüders & Partner sind Ihre Verbündeten, wenn es darum geht, Ihre Rechte und Pflichten als Steuerzahler zu klären. Als erfahrene Kanzlei sind wir Ihre Ansprechpartner in allen steuerstrafrechtlichen Fragen sowie rund um die aktive Steuerberatung. Durch solide Analyse Ihrer Situation sorgen wir dafür, dass Sie gar nicht erst in den Verdacht von Steuerordnungswidrigkeiten geraten. Und wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen sein sollte, stehen wir Ihnen gerne mit unserem umfangreichen Expertenwissen zur Seite.

 

Von der Steueroptimierung zum Steuerstrafverfahren

Nicht wenige Steuerpflichtige haben sich in früheren Zeiten auf zweifelhafte Optimierungsmöglichkeiten eingelassen, die ihnen vielleicht sogar von scheinbar vertrauenswürdigen Partnern wie ihrer Hausbank angeboten wurden. Dass sie sich damit in ein Dunkelfeld begeben haben, war ihnen erfahrungsgemäß nicht immer bewusst. Spätestens mit dem medial stark begleiteten Steuerhinterziehungsverfahren von Uli Hoeneß kam das böse Erwachen: Das Damoklesschwert der Steuerhinterziehung steht im Raum. Wenn auch Sie Grund haben sollten, sich über diesen Themenkomplex Sorgen zu machen, dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir helfen Ihnen beim Erstatten einer gesetzeskonformen Selbstanzeige.

 

Sie möchten sich selbst anzeigen?

Tatsächlich stellt das Steuerstrafrecht hohe Hürden für Steuerpflichtige, die in den Genuss des strafbefreienden Effekts einer Selbstanzeige kommen möchten. Hierzu gehört besonders die Vollständigkeit der Anzeige, bezogen auf die jeweilige Steuerart. Das bedeutet: Wer eine Steuerstrafsache begangen hat, sollte komplett reinen Tisch machen, um in den Genuss der Strafbefreiung zu kommen. Doch dies ist aufgrund der Kompliziertheit des Steuerrechts erfahrungsgemäß gar nicht so einfach.

 

Wir empfehlen Ihnen deshalb, unbedingt einen Profi heranzuziehen, wenn Sie ein Steuerrechtsverfahren befürchten oder ein solches bereits in Gang gesetzt wurde. Nicht selten neigen Steuerpflichtige dazu, das Steuerrecht für einen absoluten Maßstab zu halten, der die Legalität oder Rechtswidrigkeit einer Handlungsweise mit Sicherheit definiert. Leider ist dies ein Irrglaube, der manchen reuigen Sünder dazu verleitet, auf eigene Faust erstellte Selbstanzeigen einzureichen. Fakt ist: Unzureichende oder unvollständige Selbstanzeigen verschlimmern Ihre Situation unter Umständen massiv!

 

Dr. Lüders & Partner – wir holen das Beste für Sie raus!

Die realistische Einschätzung der zu erwartenden steuerstrafrechtlichen Sanktionen eines bestimmten Tatbestands sowie die Möglichkeiten zu deren Abwendung bedürfen unbedingt der Abwägung eines Profis, denn sie ist für Laien nahezu unmöglich vorzunehmen. Dieser Umstand ist der Tatsache geschuldet, dass § 369 Abgabenordnung lediglich das Strafmaß für Blankett-Tatbestände auflistet, die erst durch das materielle Steuerrecht mit Leben erfüllt werden. Nicht selten findet sich mancher Steuersünder deshalb für ihn selbst völlig überraschend im Gefängnis wieder.

 

Gehen Sie dieses Risiko nicht ein, wenn Sie Grund zur Beunruhigung in Sachen Steuern haben sollten oder sich schlicht eingestehen müssen, den Überblick verloren zu haben. Als erfahrene Steueranwälte und Steuerberater sind wir von Dr. Lüders & Partner gerne für Sie da und holen das Beste für Sie raus! Wir beraten Sie in allen Belangen rund um Ihre steuerliche Situation, sind Ihnen bei der Erstattung von Selbstanzeigen behilflich und stehen Ihnen auch sonst gerne kompetent in allen Steuerstrafsachen zur Verfügung!

Kontakt

Dr. Lüders & Partner mbB
Bachstraße 50 | 22083 Hamburg
Telefon: 040 – 29 87 33 0
E-Mail: kanzlei@drltp.com

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