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Baulohn – ein Thema für Experten

Baulohn – ein Thema für Experten

Die Abrechnung von Löhnen im Bauhaupt- und -nebengewerbe gehört zu den kompliziertesten Aufgaben der Lohnbuchhaltung. Neben den üblichen Fragestellungen der Sozialversicherung und Lohnsteuerpflicht sind schließlich auch die besonderen Bedingungen im Baugewerbe wie Schlechtwetterzeiten, notwendige Kurzarbeit und die Zahlungen für die SOKA zu berücksichtigen. Wer Spezialisten für die Baulohnabrechnung nicht selbst beschäftigen möchte, sollte das einem zuverlässigen Partner überlassen. Als kompetenter und auf Bauthemen spezialisierter Steuerberater verfügen wir sowohl über das notwendige Know-how als auch über eine langjährige Erfahrung.

 

Diese Unternehmen müssen Baulohn zahlen

Typische Bauleistungen nach Bundesrahmentarifvertrag Bau (BRTV) erbringen:

– Betriebes des Bauhauptgewerbes

– Maler- und Lackierunternehmen

– Dachdeckerbetriebe

– Gerüstbaufirmen

– Landschaftsbaubetriebe

 

Die Bestandteile des Lohnes für Bauleute

Die Entlohnung der Arbeitnehmer auf dem Bau setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:

– Bruttoarbeitslohn je Stunde nach Tarifvertrag und Eingruppierung

– Bauzuschläge für Arbeitnehmer, die direkt auf den Baustellen arbeiten:

2,9 Prozent gleichen die witterungsbedingte Belastung aus

2,5 Prozent als Ausgleich für den häufigen Baustellenwechsel

0,5 Prozent Lohnausgleich für winterliche Schlechtwetterzeiten.

In der Abrechnung ermitteln die Lohnbuchhalter auch die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und zur Arbeitslosenversicherung. Strenge Fristen für die An- und Abmeldung von Arbeitnehmern bei der Sozialversicherung, die Abrechnung auf Stundenbasis und die Zahlung von Abschlägen innerhalb eines Monats sind in den Tagen der Lohnabrechnung eine große Herausforderung. Moderne Software hilft heute dabei, dennoch sind exaktes Arbeiten sowie genaue Dokumentationen Pflicht.

 

Die SOKA-Pflicht

Jedes der genannten Unternehmen muss für seine Mitarbeiter außerdem Beiträge für die Sozialkasse für das Baugewerbe (kurz SOKA genannt) leisten. Diese fließen in die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse sowie in die Zusatzversorgungskasse des Baus. Einen Teil davon erhält der Arbeitgeber wieder zurück.

 

Profitieren Sie von unseren Erfahrungen

Das Outsourcen der Lohnbuchhaltung bringt Ihnen viele Vorteile. Unsere kompetenten Mitarbeiter nehmen Ihnen die Arbeit ab, damit Sie sich um Ihre Kunden und Ihre Aufträge kümmern können. Durch eine ständige Schulung zum Thema Baulohnabrechnung sind sie immer auf dem aktuellen Stand. Außerdem nehmen wir uns die Zeit, Sie über die wichtigsten Neuerungen und die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen zu informieren. Als Steuerberater begleiten wir Sie auch bei Lohnsteuerprüfungen durch das zuständige Finanzamt.

 

Wir erfassen und pflegen Ihre Personaldaten. Außerdem übernehmen wir für Sie die Verwaltung der Arbeitszeit- sowie der Urlaubskonten für Ihre Arbeitnehmer. So vermeiden Sie Streit bei Kündigungen oder bei einem Ausscheiden von Mitarbeitern. Zuschüsse zum Wintergeld, Mehraufwands-Wintergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld sind Begriffe, die für unsere Lohnbearbeiter zum Alltag gehören. Wir beraten Sie gern, wo Sie die notwendigen Anträge stellen können und unterstützen Sie bei der Abwicklung.

 

In unserem Hause setzen wir eine zertifizierte Software für Lohnabrechnungen im Baubereich ein, die sowohl von den Sozialkassen als auch vom Finanzamt anerkannt wird. In regelmäßigen Updates werden nicht nur gesetzliche Änderungen eingepflegt, sondern auch die Beiträge der vielen verschiedenen Krankenkassen aktualisiert. Die digitale Verarbeitung und die elektronische Versendung der Daten sichern dabei die Effizienz unserer Arbeit. Damit können wir nicht nur die Lohnsignale und die An- und Abmeldungen Ihrer Arbeitnehmer zeitgerecht senden, wir stellen in Ihrem Auftrag auch Anträge auf Erstattung der Lohnfortzahlungen und des Urlaubsgeldes.

 

Als Experte für die Baulohnabrechnung bietet Ihnen unsere Kanzlei mit Sitz in Hamburg pünktliche Abrechnungen zu fixen Preisen, fair und kompetent. Sprechen Sie uns an, gern vereinbaren wir mit Ihnen einen Beratungstermin.

Kontakt

Dr. Lüders & Partner mbB
Bachstraße 50 | 22083 Hamburg
Telefon: 040 – 29 87 33 0
E-Mail: kanzlei@drltp.com

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