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Beratung rund um die Holding durch Dr. Lüders & Partner
Holding ist die gängige Abkürzung für den Begriff Holdinggesellschaft als eine besondere Organisationsform für mehrere Unternehmen. Die Gründung einer Holdinggesellschaft bringt auf vielen Ebenen der Unternehmensführung Vorteile mit sich. Welche das im Einzelnen sind, wann sich eine Holdinggründung anbietet und wie der Alltag einer Holding gestaltet werden kann, soll oder auch muss, das erfahren Sie von Dr. Lüders & Partner mbB an einem der vier Kanzleistandorte in Berlin, Hamburg, Neuhaus und Perleberg.

Holdinggesellschaft als Zusammenschluss von Mutter- und Tochtergesellschaft
Voraussetzung zur Holdinggründung sind zwei oder mehr Unternehmen. Die Mutter- wird alternativ als Dachgesellschaft bezeichnet und hält Vermögensanteile an der oder den Tochtergesellschaften. Die jeweilige Holdingvariante orientiert sich an dem mit der Holdinggründung verfolgten Zweck. Zu den gängigen Varianten gehören die organisatorische sowie die strukturelle, die operative, Management- sowie die Finanzholding. Welche Holdingform in welcher Situation die meisten Vorteile bietet und welche Nachteile damit verbunden sein können, das sollte für jeden Einzelfall geprüft und bewertet werden.

Beratung mit Fachanwälten für Steuerrecht und mit Steuerberatern
An diesem Punkt kommt die Dr. Lüders & Partner mbB mit ihrem Team ins Spiel. Dazu zählen an jedem der Kanzleistandorte Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht sowie Steuerberater. Fragen zur Holdinggründung sind immer der Mix aus Rechts- und Steuerberatung, kombiniert mit einer Unternehmensberatung für den jeweiligen Holdingzweck. Die Holdinggründung ist in dem Moment überlegenswert bis hin zu sinnvoll, in dem sich mehrere eigenständig operativ tätige Firmen als Tochtergesellschaften zusammenschließen. Das ist für international tätige Konzerne geradezu selbstverständlich.

Doch auch schon für kleinere und jüngere Start-Ups, beispielsweise aus der Technologiebranche, ist eine Holdinggründung durchaus überlegenswert. Zu den entscheidenden Vorteilen gehört die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen der Tochtergesellschaften. Sie verbleiben bestenfalls ungekürzt, also steuerfrei innerhalb der Holdinggesellschaft; dort können sie für Gesellschaftszwecke wie eine Reinvestition verwendet werden. Unternehmerische Entscheidungen solcher Art müssen sorgfältig geplant, überlegt und gekonnt vorbereitet werden. Das dazu notwendige Knowhow bieten wir mit unserem Team aus langjährig erfahrenen Steuerberatern und Rechtsanwälten, bis hin zu spezialisierten Fachanwälten.

Haftungsschutz, Steuerersparnis und mehr
Zu den entscheidenden Vorteilen, die für eine frühzeitige Holdinggründung sprechen, gehören eine spürbare Steuerersparnis sowie ein weitgehender Schutz im Haftungsfall. Sollte der eintreten, dann wird das Vermögen durch die Holdingstruktur geschützt, sofern die Gewinne an die Holdinggesellschaft abgeführt worden sind. In aller Regel entfällt eine Haftung der Mutter- für ihre Tochtergesellschaften. Gewinnübertragungen von den Tochter- auf die Muttergesellschaft sind weitestgehend steuerfrei; eine Gewinnbesteuerung liegt im niedrigen einstelligen Bereich. Holdinggesellschaften können nicht nur für neue, sondern auch für bereits bestehende Firmen gegründet werden. Einer der ganz wenigen Nachteile liegt in der Besteuerung von Holding-Veräußerungserlösen. Die sind im Normalfall, das heißt mit einigen Ausnahmen uneingeschränkt steuerpflichtig.

Vielfältige Möglichkeiten für die Holdingstruktur
Die Gründung einer Holdinggesellschaft ist mit solchen Unternehmensformen wie einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft UG, wie einer GmbH, einer AG oder einer Ltd als Kapitalgesellschaft möglich. Die Holdinggesellschaft selbst ist kein Rechtsträger, sondern sie hält und verwaltet die vermögensmäßigen Beteiligungen ihrer Tochtergesellschaften. Das Holdingunternehmen kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person des privaten Rechts sein. Heutzutage sind verwaltende sowie geschäftsführende Holdings die am meisten genutzten Holdingformen.

Diese Ausführungen und Beispiele machen deutlich
dass mit Blick auf die Holdinggründung eine tiefgehende Beratungsnotwendigkeit besteht. Mit der professionellen Beratung zur rechten Zeit, wie sie unsere Kanzlei bietet, wird die Holdinggesellschaft für alle Unternehmensformen neuer sowie bestehender Firmen von Beginn an auf ein festes Fundament gestellt. Unsere Beratung endet keineswegs mit der Holdinggründung, sondern sie geht anschließend nahtlos über in eine ständige Begleitung zu allen Problemen und Fragen der Holdingführung. Das reicht bis hin zu dem weitgefassten Leistungsspektrum rund um die Wirtschaftsprüfung der Holdinggesellschaft selbst nebst ihren Tochtergesellschaften.

Kontakt

Dr. Lüders & Partner mbB
Bachstraße 50 | 22083 Hamburg
Telefon: 040 – 29 87 33 0
E-Mail: kanzlei@drltp.com

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