Steuerberatung für Piloten

Steuerberatung für Piloten und Flugbegleiter

Für Piloten und Flugbegleiter gibt es viele einkommensteuerliche Besonderheiten zu beachten, angefangen bei „A“ wie Arbeitsmittel bis „Z“ wie Zulagen. Insbesondere im Ausland wohnhafte Besatzungsmitglieder werden von den deutschen Finanzämtern vielfach falsch besteuert, zum großen finanziellen Nachteil der Betroffenen.

Wenn es um beschränkte Steuerpflicht, Besonderheiten bei Werbungskosten oder Ihren Auslandwohnsitz geht, sind wir der richtige Ansprechpartner.

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Feststellung des Besteuerungsrechts

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Betreuung und Vertretung

Feststellung des Besteuerungsrechts, wenn unterschiedliche Staaten einbezogen sind. Beispiel:

  • Sitz der Fluggesellschaft: Irland
  • Wohnsitz des Piloten: Deutschland
  • Heimatflughafen: Budapest
  • Zweitwohnung des Piloten: Budapest

Betreuung und Vertretung

  • Steuerberatung für Piloten und Flugbegleiter
  • Strategische Steuerplanung/-vermeidung und -gestaltung
  • Steuererklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Kommunikation mit Finanzbehörden

In Kooperation mit:

Zusammen mit unserem Kooperationspartner EK Kanzlei beraten wir Sie in allen Fragen und Belangen zum Thema fliegendes Personal.