Fördermöglichkeiten für Existenzgründer
Wer sich selbstständig machen will, hat eine Menge Planung vor sich. Zu den zahlreichen Herausforderungen, die bestanden werden müssen, gehört ein solider Businessplan. Die Finanzierung kann Selbstständige in spe viel Zeit und Nerven kosten. Hier ist jede Hilfe Gold wert. Wir haben im Folgenden die wichtigsten Möglichkeiten der Förderung zusammengestellt.
1. Beratungsförderung
Am Beginn des Lebens als Selbständige ist es sinnvoll, erfahrene Gründer zurate zu ziehen. Diese können wichtige Unterstützung bei der Erstellung des Businessplanes bieten. Studien zeigen, dass eine kompetente Beratung die Erfolgschancen signifikant erhöht. Deshalb gibt es für viele Beratungsleistungen staatliche Förderung. Das heißt konkret, dass ein Großteil der Beraterkosten vom Staat übernommen wird. Gerne beraten wir Sie hierzu.
2. Kredite von der KfW-Bank
Die KfW bietet geförderte Kredite für Gründer an, die passgenau zugeschnitten sind. Für solche Kredite fallen weniger Zinsen an als für einen normalen Bankkredit. Es werden tilgungsfreie Anlaufjahre gewährt und es ist unter Umständen kein Eigenkapital nötig.
3. Gründungszuschuss
Ein Gründungszuschuss soll Empfängern des Arbeitslosengeldes I (ALG I), die sich selbstständig machen wollen, eine finanzielle Starthilfe geben. Da ein Unternehmen am Beginn nur selten auskömmliche Gewinne erzielt, kann der Gründer maximal 15 Monate einen Zuschuss von 300 € beanspruchen.
4. Einstiegsgeld
Für Empfänger des Arbeitslosengeldes II (bekannt als „Hartz IV“), die sich selbstständig machen wollen, ist das sogenannte Einstiegsgeld vorgesehen, das maximal für 2 Jahre gewährt wird. Die Höhe des Einstiegsgeldes bemisst sich nach individuellen Kriterien.
5. Mikromezzaninfonds
Durch Mezzaninfinanzierungen kann das Eigenkapital für ein kleines Unternehmen um bis zu 50.000 € aufgestockt werden. Dadurch steigen die Chancen auf einen weiteren Kredit. Gefördert werden hiermit vor allem Betriebe, die ausbilden wollen oder die aus einer Arbeitslosigkeit heraus gegründet werden. Gefördert wird auch ein vom Gesetzgeber als benachteiligt eingestufter Personenkreis (Frauen oder Personen mit Migrationshintergrund).
6. Gründerstipendium EXIST
Das EXIST-Gründerstipendium ist für Studenten und Absolventen aus Hochschulen gedacht. Für ein solches Stipendium können sich auch Mitglieder anderer Forschungseinrichtungen bewerben. Ein Jahr lang erhalten die Gründer bis zu 3000 € pro Monat, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, maximal 30000 € für Sachausgaben und 5000 € für das Coaching.
7. Business Angels
Als Business Angels bezeichnet man vermögende Privatleute, die in vielversprechenden Gründernachwuchs investieren wollen. Zugleich stehen sie dem Gründer mit Rat und Tat zur Seite und stellen ihm ihr Netzwerk zur Nutzung bereit. Als Gegenleistung für die Förderung lassen sich die Business Angels an dem Unternehmen beteiligen. Wer nach einem Business Angel sucht, wird beim deutschen Business Angels Netzwerk fündig.
8. Kostenlose Fördermittelauskunft
In allen Bundesländern gibt es zusätzlich zu den genannten Möglichkeiten etliche regionale Förderprogramme. Es ist nicht leicht, sich bei der Fülle von Angeboten einen Überblick zu verschaffen. Daher bietet die Initiative „Deutschland startet“ eine kostenlose Auskunft zu den Fördermitteln an. Unter der Telefonnummer 0800 58 95 505 können Interessierte alle wichtigen Informationen zur Förderung der Existenzgründung erhalten.
Wir als Steuerberater in Hamburg, Perleberg und Berlin beschäftigen uns das Ganze Jahr über mit Fördergeldern / Fördermitteln im Rahmen von Existenzgründungen und stehen auch Ihnen gerne beratend zur Seite.
Kontaktieren Sie uns gern, entweder telefonisch oder über das Kontaktformular.
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