Vertragsprüfung (Kaufvertrag) bei Erwerb einer Immobilie
Fördermöglichkeiten für Existenzgründer

Schenkung von Immobilien (Wohnung / Haus / Grundstück)

Ein erhebliches Erbe bedeutet für Erben oft die Zahlung hoher Erbschaftssteuer. Dies gilt speziell bei Immobilien – hier hilft womöglich eine Schenkung. Unsere Steuerberatungsgesellschaft ist besonders auf Schenkungsszenarien spezialisiert und bringt dazu vieljährige Erfahrung mit, gerade zum Schenken von Immobilien, etwa Wohnungen und Häusern sowie Grundstücken im Raum Hamburg sowie Berlin und Perleberg.

Eltern planen vorzugsweise frühzeitig ihr Vorgehen zu ihrem Nachlass, am besten etliche Jahre vor dem Ableben. Das Vermeiden der schmerzhaften Erbschaftssteuer zu Immobilien lässt sich dabei mit dem Verschenken bei Lebzeiten arrangieren. So lassen sich auch beträchtliche Summen oft steuerfrei vermachen.

Insbesondere lässt sich mit Schenkungen der Pflichtteil senken. Dieser Vorgang hilft Eltern beim wunschgemäßen Verteilen ihres Vermögens zu Lebzeiten. Dahinter verbirgt sich eine effektive Taktik: Weniger Masse beim Ableben lässt Fiskus und unangenehmen Erben weniger Geld. Dazu identifizieren künftige Erblasser bereits früh ihre späteren Erben – denn der Pflichtteilsergänzungsanspruch ergreift alle Schenkungen, die weniger als ein Jahrzehnt vor dem Ableben erfolgen.

Früh denken – früh schenken

Alle Erbfälle nach 2009 beinhalten eine dynamische Verringerung des angesetzten Werts: Jedes Jahr schwinden 10 Prozent. Also fallen Schenkungen komplett aus dem unliebsamen Pflichtteil, wenn Schenken hinreichend früh startet. Zudem senken Schenkungen unangenehm hohe Steuersummen spürbar. Obendrein gelten entsprechende Freibeträge für das Schenken nach zehn Jahren erneut.

Typischer Sonderfall: zwei Elternteile – zwei Vermögen

Schenkt jedes Elternteil ein eigenes Vermögen, lässt sich Kindern durchaus eine doppelte Summe schenken. Dieser Vorgang geschieht zudem steuerfrei, denn ein Freibetrag gilt je Schenkung.

Pflichtteil senken: Mischen hilft

Leider vermeidet die Dekadenfrist herbe Verluste nicht immer – dann schlagen Geschenke womöglich teuer zu Buche, etwa bei gegenseitiger Beschenkung durch Eltern. Geben Eltern etwa ein Mietshaus der Tochter und nehmen weiterhin Mietzahlungen ein, besitzen sie wirtschaftlich das Haus noch immer. Derartige Mischpräsente mit Gegenleistung senken aber zumindest den unseligen Pflichtteil.

Solche Gegenleistungen finden sich als Nießbrauch und Wohnrecht ebenso wie als Eltern- oder Grabpflege. Gemischtes Schenken sichert zudem Schenkende, die damit ihren Lebensabend nicht verarmt zubringen. Wer im Gegenteil alles seinen undankbaren Kindern ohne Bedingungen vermacht, hängt nach einem Zerwürfnis ohne Kontrolle seines Vermögens in der Luft. Im schlimmsten Fall erwarten ihn dann Jahrzehnte voller Ungemach.

Dagegen vererbt der smarte Erblasser beispielsweise ein Haus und sichert sich dazu zugleich sein lebenslanges Wohnrecht dort. Bei Mietobjekten empfiehlt sich zur Sicherheit ein lebenslanges Nutzungsrecht.

Erbschaften: kleine Freibeträge empfehlen generöse Schenkungen

Erbschaften kennen Freibeträge – wie Schenkungen. Liegt das begehrte Erbe jedoch über dem oft vergleichsweise moderaten Freibetrag, belastet der entsprechende Steuersatz den großen Differenzbetrag. Auch hier lindert oder tilgt die rechtzeitige Schenkung den Schmerz einer Steuerzahlung.

Enge Familienbande rentieren sich also speziell zur Erbschaftssteuer. Noch klarer wird die Bedeutung durchdachter Schenkungspläne im Zusammenhang mit teuren Immobilien: Bewohnen Ehepartner oder Kinder das jeweilige Objekt über mindestens ein Jahrzehnt, bleibt das gesamte Objekt vom Fiskus verschont.

Fazit: klare Information zu diffizilen Situationen spart viel Geld

Unser Beitrag konnte nur Streiflichter auf das besonders komplexe Spannungsfeld des Erbrechts werfen: unklare Testamente, Freibeträge und lästige Pflichtteile, diverse Steuerklassen sowie große Erbengemeinschaften, raffiniertes Enterben intriganter Angehöriger und Vieles mehr. Erben und Vererben bleiben veritable Herausforderungen – wir helfen kompetent und mit Feingefühl. So lassen sich oft schmerzliche Steuern merklich senken, gerade zu Immobilien in Hamburg, Berlin oder Perleberg.

Kontakt

Dr. Lüders & Partner mbB
Bachstraße 50 | 22083 Hamburg
Telefon: 040 – 29 87 33 0
E-Mail: kanzlei@drltp.com

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