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Schenkung von Immobilien (Wohnung / Haus / Grundstück)

Vertragsprüfung (Kaufvertrag) bei Erwerb einer Immobilie

Immobilienkauf: Vertragsprüfung in Hamburg, Berlin und Perleberg

Wenn Sie beabsichtigen, eine Immobilie zu erwerben, zählt verständlicherweise jeder Euro. Lassen Sie daher in jedem Fall eine Prüfung des Kaufvertrags von Ihrer Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft durchführen! Damit gehen Sie sicher, dass Sie durch den Kaufvertrag nicht übervorteilt werden und dass die investierte Summe zu Recht diese Höhe hat.

Immobilienkaufvertrag: Rechtliche Besonderheiten bedenken
Ein Kaufvertrag ist immer gleich? Keineswegs! Denn ein Immobilienkaufvertrag für ein bebautes oder unbebautes Grundstück, für eine Eigentumswohnung oder für eine Gewerbeeinheit weist einige rechtliche Besonderheiten auf, die ein Laie kaum kennt. Schon allein die juristische Fachsprache des Kaufvertrags sorgt für Fragezeichen in den Augen des Käufers. Leider handelt es sich dabei teilweise um standardisierte Vertragsvorlagen, die nicht in jedem Fall wirklich passend sind! Sie beinhalten oftmals Standardklauseln, die in vielen Fällen – und längst nicht in allen! – zutreffen, die sich im Einzelfall jedoch überaus nachteilig auswirken können. Um diese und weitere rechtliche Risiken zu vermeiden, sollten Sie sich an Ihre Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft wenden. Wir übernehmen die Kaufvertragsprüfung in unseren Büros in Hamburg, Berlin oder Perleberg und finden für Sie die versteckten Risiken.

Aber der Notar hat den Vertrag doch aufgesetzt!
Dieses Argument gilt nur bis zu einem gewissen Maß, denn der Notar überprüft nicht alle Vertragsunterlagen. Die Risiken liegen im Detail und sind beispielsweise in einer Aufteilungserklärung zum Grundstück oder in unwirksamen Klauseln bestehender Mietverträge zu finden. Sie erhalten auch keinerlei steuerliche Hinweise vom Notar, selbst wenn Sie dadurch später Nachteile erleiden. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und handelt nicht zugunsten einer bestimmten Vertragsseite. Der Verkäufer hingegen möchte bestehende Risiken möglichst vollständig auf den Käufer abwälzen, gleichzeitig aber einen Preis erzielen, der so hoch wie möglich ist. Der Makler möchte seine Provision kassieren und am besten keinerlei Probleme mit Verhandlungen haben. Der Käufer wiederum möchte einen angemessenen Kaufpreis und die Vermeidung von Risikoübernahmen. Im Rahmen einer Vertragsprüfung handeln wir zu Ihren Gunsten und bedienen die Interessen der übrigen beteiligten Seiten nicht.

Inhalte der Vertragsprüfung bei Immobilienkäufen
Die Prüfung der Kaufverträge für Immobilien ist sehr umfangreich und keine Leistung, die wir Ihnen zwischen Tür und Angel anbieten können. Sie erhalten nach erfolgter Leistung durch uns – auf Wunsch – auch ein aussagekräftiges Gutachten, das Aussagen über alle geprüften Unterlagen trifft. Außerdem geben wir Hinweise zu rechtlichen Schwierigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben und formulieren Änderungen oder Ergänzungen zu Ihrer Absicherung. Wenden Sie sich gern an eines unserer Büros in Hamburg, Berlin oder Perleberg und lassen Sie sich beraten. Wir möchten, dass Sie sicher und gut informiert durch den Vertrag zu Ihrer neuen Immobilie kommen und dass sich daraus keine juristischen Fallstricke für Sie ergeben. Unsere Ergänzungen und Hinweise bilden für Sie die Basis für weitere Vertragsverhandlungen, die Sie nun ohne Schwierigkeiten und mit dem nötigen Hintergrundwissen erfolgreich führen können. Individuelle Lösungen stehen dabei für uns im Fokus, denn gerade im Immobiliengeschäft gibt es nur wenige Standards, die auf alle Verkaufsvorgänge angewendet werden können.

Wie läuft die Prüfung des Kaufvertrags ab?
Haben Sie sich dazu entschieden, die Kaufvertragsprüfung durch uns vornehmen zu lassen, so sollten Sie wissen, was nun geschieht. Wir klären Sie zuerst über die entstehenden Kosten auf, somit entscheiden Sie nicht mehr nur darüber, ob Sie sich durch uns beraten lassen wollen, sondern auch, in welchem Umfang Sie die Leistungen wünschen. Lassen Sie uns bei einer positiven Entscheidung die Vertragsunterlagen zukommen. Dazu gehört der Entwurf des Kaufvertrags über die Immobilie, eine Flurkarte und ein Auszug aus dem Grundbuch. Wichtig ist auch, welches Inventar zum Verkaufsumfang zählt und ob das Grundstück vermietet oder verpachtet ist. Ist das der Fall, prüfen wir die zugehörigen Miet- und Pachtverträge gleich mit. Sie wünschen eine Überprüfung der Baugenehmigung oder haben baubezogene Fragen? In diesen Fällen können wir Ihnen ebenfalls unterstützend zur Seite stehen, da wir mit erfahrenen Rechtsanwälten mit den Schwerpunkten Bau- und Architektenrecht kooperieren.

Wir überprüfen nun sämtliche Unterlagen und werten diese aus. Danach erhalten Sie von uns das eben bereits erwähnte Gutachten, das die Grundlage für Ihren weiteren Weg hin zu Ihrer Traumimmobilie bildet.
Gern beraten wir Sie zu unserer Vorgehensweise und zu den Unterlagen, die wir von Ihnen benötigen. Für einen rechtssicheren und für Sie günstigen Immobilienvertrag!

 

Kontakt

Dr. Lüders & Partner mbB
Bachstraße 50 | 22083 Hamburg
Telefon: 040 – 29 87 33 0
E-Mail: kanzlei@drltp.com

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