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Holdings

Gesellschaftsrecht – Wir beraten Sie gern!

Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein Rechtsgebiet, in dem rechtliche Probleme und Rechtsstreitigkeiten von Anbeginn durch eine frühzeitige Beratung vermieden werden können.

Das gilt für die Wahl der Rechtsform nicht nur in der Gründungsphase. Die am häufigsten gewählten Rechtsformen sind die GbR beziehungsweise BGB-Gesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die UG (Unternehmergesellschaft) und die Aktiengesellschaft (AG). Personengesellschaften wie die GbR und Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die AG und die UG unterscheiden sich unter anderem in Haftungsfragen. Bei der GbR haftet der Unternehmer auch mit seinem privaten Vermögen, während Kapitalgesellschaften Haftungsbeschränkungen unterliegen.

Wir begleiten Sie auch bei der Reorganisation im Krisenfall bis zur optimierten Planung und Abwicklung der Unternehmensnachfolge. Auch das sind Bereiche im Gesellschaftsrecht, bei denen durch eine rechtzeitige Beratung rechtliche Probleme vermieden werden. Der Beratungs- und Finanzierungsbedarf bei der Unternehmensnachfolge orientiert sich maßgeblich an dem für die Firmenübergabe gewählten Weg. Bei besonders großen Unternehmen stoßen familieninterne Übergaben durch den hohen Unternehmenswert oftmals an die finanziellen Grenzen innerhalb der Familie, sodass externe Mittel notwendig sind.

Ein wichtiges Themengebiet im Gesellschaftsrecht sind alle Formen der Unternehmensbeteiligung, zum Beispiel Joint Ventures, Wachstumsfinanzierung, Unternehmenskäufe und -verkäufe, Transaktionen und stille Beteiligungen. Unternehmensbeteiligungen können in unterschiedlichen Formen genutzt werden, wenn es zum Beispiel um die Finanzierung von Gründungsvorhaben geht. Im Gegensatz zu klassischen Krediten können sich Beteiligungen jedoch auf die Geschäftsführung auswirken ebenso wie auf die Teilhabe an Gewinnen, aber auch an Verlusten des Unternehmens.

Wir beraten Sie außerdem in Bezug auf alle Formen von Kapitalmaßnahmen, zum Beispiel bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Gleiches gilt für Umstrukturierungen von Unternehmensgruppen sowie Umwandlungen von Kapitalgesellschaften, zum Beispiel bei Spaltungen, Verschmelzungen oder bei einem Wechsel der Rechtsform. Am häufigsten wird von einer GbR in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gewechselt oder von einer UG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Wir geben Ihnen Antworten auf alle Fragen zu Gesellschaftsorganen. Das gilt für den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, für den Aufsichtsrat, die Gesellschafterversammlung und für die Hauptversammlung. Typische Probleme treten hier im Zusammenhang mit haftungsrechtlichen Fragen auf. So haften Geschäftsführer einer GmbH, einer AG oder UG im Falle einer Überschuldung oder bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit für jede geleistete Zahlung. Das gilt nicht nur bei Vorsatz, sondern auch bei Fahrlässigkeit, da der Geschäftsleiter aufgrund seiner Position die Insolvenzreife hätte kennen müssen.

Wir beraten Sie auch in Bezug auf die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bis hin zu Anstellungsverträgen. Wesentliche Verträge im Gesellschaftsrecht müssen notariell beurkundet werden. Das gilt unter anderem für die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, von Unternehmergesellschaften und von Aktiengesellschaften. Auch der Gesellschaftsvertrag und die Satzungsänderung bedürfen der notariellen Beurkundung. Insbesondere bei der gesellschaftsvertraglichen Gestaltungsberatung können wir auf die vorhandene gesellschafts- und steuerrechtliche Expertise in unserer Kanzlei zurückgreifen.

Gerade im Gesellschaftsrecht haben wir ausreichend Spielraum, um für unsere Mandanten optimale Lösungen zu erarbeiten, auch unter Berücksichtigung steuerrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Aspekte und hier insbesondere von bilanzrechtlichen Aspekten. Durch die Kombination der gesellschaftsrechtlichen Beratung mit steuerrechtlichen Aspekten einschließlich Unternehmensberatungs- und Wirtschaftsprüfungsleistungen erhalten Sie eine Rundum-Beratung und eine Rundum-Absicherung. Aufgrund umfassender Kompetenzen und durch die Vernetzung mit bewährten Partnern sind wir in der Lage, Ihnen passgenaue und individuell optimierte Lösungen aus einer Hand anzubieten.

Zu unseren Mandanten zählen im Bereich der gesellschaftsrechtlichen Beratung Unternehmen unterschiedlicher Größenordnungen und Branchen. Neben kleinen und mittelständischen sowie Familienunternehmen vertreten wir auch börsennotierte Gesellschaften.

 

Rechtsberatung auf Augenhöhe

Wir verstehen uns als Partner unserer Mandanten, sodass Sie eine Rechtsberatung auf Augenhöhe erwartet. Bei individuellen Problemlösungen ist es in den meisten Fällen unumgänglich, mit einem Steuerberater sowie mit Vertretern anderer Disziplinen zusammen zu arbeiten, wobei unser Schwerpunkt im Gesellschafts-, Steuer- und Wirtschaftsrecht liegt.

Kontakt

Dr. Lüders & Partner mbB
Bachstraße 50 | 22083 Hamburg
Telefon: 040 – 29 87 33 0
E-Mail: kanzlei@drltp.com

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