Steuerberatung für Pflegeheime und Pflegedienste

Auch wenn Pflegedienste und Pflegeheime dem guten Zweck dienen, alten Menschen und Leuten mit gesundheitlichen Einschränkungen ein möglichst schönes Leben zu ermöglichen, so sind und bleiben es doch Unternehmen. Als solche brauchen sie eine gute Steuerberatung, die bei Gewinnmaximierung und Kostensenkung hilft.

Fachberater im Gesundheitswesen: Die wirtschaftliche Seite der Humanität

Jedes Unternehmen muss wirtschaftlich arbeiten: Die Angestellten müssen bezahlt werden, Investitionen werden getätigt und im besten Fall Rücklagen gebildet. Wir sorgen mit unserer langjährigen Erfahrung als Steuerberater im Gesundheitswesen dafür, dass das „Unternehmen Pflegedienst“ steuerlich und rechtlich sicher arbeitet. Ja, auch rechtlich, denn durch unser zuverlässiges Netzwerk, auf das wir jederzeit bauen können, sichern wir Sie in juristischen Fragen ebenfalls ab.
Pflegedienste und Pflegeheime haben in erster Linie das Wohl der Menschen im Blick, die sich auf sie verlassen. Das sind auf der einen Seite die Pflegepersonen selbst, auf der anderen Seite aber auch deren Angehörige, die mithilfe der Profis etwas Entlastung im Alltag erfahren. Die menschliche Seite ist unbezahlbar – was jedoch bezahlt werden muss, sind die tatsächlich erbrachten Leistungen. Dies unterscheidet ein Pflegeunternehmen nicht von allen anderen Gewerbetreibenden, die gewinnorientiert arbeiten müssen. In vielen Fällen ergibt sich aus all dem Aufwand nicht einmal ein wirklicher Gewinn, daher sind Optimierungen und Kosteneinsparungen nötig. Ihre Steuerberatung sorgt dafür, dass Sie Stellen im Unternehmen erkennen, an denen Sie ansetzen und Kosten einsparen können. Wir sagen Ihnen, welche Ausgaben möglich sind und welche steuerlichen Verpflichtungen bedient werden müssen. Als auf die Gesundheitsbranche spezialisierte Steuerberater sind wir optimal auf die Beratungsbedürfnisse eines Unternehmens der Gesundheitsbranche ausgerichtet und bieten Ihnen daher eine angepasste und individuelle Beratungsleistung. Darüber hinaus kann die uns intern angeschlossene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Prüfung Ihres Jahresabschlusses übernehmen.

Kontakt

Dr. Lüders & Partner mbB
Bachstraße 50 | 22083 Hamburg
Telefon: 040 – 29 87 33 0
E-Mail: kanzlei@drltp.com

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Steuerberater in Hamburg: Fragen über Fragen

Die Pflegebranche scheint auf den ersten Blick völlig undurchsichtig zu sein, was steuerrechtliche Fragen angeht. Ist das Unternehmen ein Gewerbebetrieb? Sind Pflegende als Heilberufler oder Freiberufler tätig? Fällt Umsatzsteuer auf die erbrachten Leistungen an? Und die Gewerbesteuer? Für die Beantwortung dieser und all der weiteren Fragen, die sich mit der Gründung eines Pflegedienstes oder Pflegeheims bzw. mit der Erweiterung der gebotenen Dienstleistungen ergeben, sind wir der richtige Ansprechpartner. Wir bringen das spezielle Branchenwissen mit und beraten Sie alltagsnah und praxisorientiert.
Wichtig ist zum Beispiel, welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat, wie sich die Kundenstruktur gestaltet und wie Ihre Mitarbeiter angestellt sind. Für ambulante Pflegediensteinrichtungen ergeben sich zahlreiche steuerliche Stolperfallen – oder Chancen, wenn geltendes Recht richtig ausgelegt und angewendet wird. So sagt das Finanzamt beispielsweise, dass eine ambulante Pflege zu den Gewerbebetrieben zu zählen ist, obwohl es sich doch eigentlich um einen freien Beruf handelt. Schuld an dieser Eingruppierung ist die Rechtsform der GmbH. Gern beraten wir Sie in unserem Büro in Hamburg oder auch einer unserer weiteren Niederlassungen Perleberg und Amt Neuhaus bzw. kommen direkt zu Ihnen, um derartige Fragen zu klären.

Und das Personal?

Unsere Steuerberatung umfasst auch die Lohn- und Gehaltsabrechnung, die sich gerade in der Pflegebranche oft als kompliziert herausstellt. Der Grund: Schichtdienst, Zuschläge für die Wochenend- und Feiertagsarbeit sowie Mehrzahlungen für die Nachtarbeit sind an der Tagesordnung und müssen bei allen Gehaltsbuchungen berücksichtigt werden. Doch damit nicht genug – was ist mit dem Firmenwagen, mit dem der Angestellte zu den Pflegepersonen unterwegs ist? Wie wird dieser steuerlich berücksichtigt? Oder die Fortbildung – mindert diese den Gewinn des Unternehmens?
Wie bei anderen Unternehmen auch ist die steuerrechtliche Seite oft ein Buch mit sieben Siegeln. Darüber hinaus stellt die Pflegebranche jedoch ganz eigene und deutlich höhere Anforderungen als so manche andere Firma, die zum Zwecke der Gewinnerwirtschaftung gegründet wurde. Es kommt daher darauf an, sich rundum auf den Steuerberater verlassen zu können. Dieser muss neben seinem Fachgebiet auch Bereiche jenseits des Tellerrandes im Auge haben und entsprechend berücksichtigen. Gern sind wir der Partner an Ihrer Seite, wenn es um die steuerlichen Belange Ihrer Pflegeeinrichtung geht.