Digitaler Nachlass und steuerliche Beratung
Unser Service-Paket für digitale Hinterlassenschaften im Netz und Steuern im Erb-/Schenkungsfall
Wenn es um Nachlassangelegenheiten auch in Bezug auf Familienholdings oder Erbengemeinschaften geht, dann ist unsere Kanzlei ein erfahrener und fachlich qualifizierter Ansprechpartner. Wir möchten unseren bestehenden und zukünftigen Mandanten jedoch nicht nur in Erbschaft- oder Schenkungssteuerfragen beratend zur Seite stehen, sondern Ihnen einen umfassenderen Service bieten. Dafür sind wir eine Kooperation mit LastHello / ITholics GmbH eingegangen, die sich auf die digitalen Hinterlassenschaften spezialisiert haben.
Digitaler Nachlass – Das sollten Sie wissen!
In der heutigen Zeit ist das Internet nicht mehr wegzudenken. Nahezu jeder nutzt es, ob nun beruflich oder privat, und erstellt dabei eine Vielzahl verschiedenster Accounts beziehungsweise Benutzerkonten auf fast allen Webseiten. Ob nun zum Einkaufen, zum Informationsaustausch in sozialen Netzwerken, zum Mitdiskutieren in Foren, bei der Anmeldung für einen Newsletter oder um einen besseren Zugriff auf die Webseite zu haben: Überall hinterlegt man Anmeldedaten. Doch vermehrte Cyberkriminalität sorgt dafür, dass wir umsichtiger mit unseren Anmeldedaten umgehen müssen und im Idealfall verschiedenste, möglichst komplexe Passwörter verwenden. Sich diese alle zu merken, stellt für einen selbst bereits eine Herausforderung dar. Doch was, wenn der Tag kommt, an dem sich unsere Hinterbliebenen um unseren digitalen Nachlass kümmern müssen?
Rechtssichere Regelung digitaler Hinterlassenschaften im Todesfall
Leider kommt es nicht selten zu Rechtsstreitigkeiten, wie mit den digitalen Hinterlassenschaften im Netz im Todesfall umzugehen ist. Das gilt für weiterlaufende Onlineverträge ebenso wie für E-Mail- Dienste oder Accounts bei sozialen Netzwerken wie Facebook. Nicht selten existiert dieser digitale Nachlass auch nach unserem Todesfall unbegrenzt fort. Ohne die Hinterlegung der Zugangsdaten und eine handschriftliche Erklärung gestaltet sich die Löschung der Accounts trotz Testament sehr mühsam. Damit Sie Ihren digitalen Nachlass für den Fall der Fälle rechtssicher zu Lebzeiten regeln können, bietet Ihnen unsere Kanzlei gemeinsam mit unserem kompetenten Kooperationspartner LastHello / ITholics GmbH, welche die Experten im Bereich des digitalen Nachlasses sind, ein entsprechendes Service-Paket.
LastHello – Ihr Portal für Ihren digitalen Nachlass
Den digitalen Nachlass im Todesfall ohne entsprechende Vorbereitung zu regeln, kann schnell sehr kostenintensiv werden. Anbieter entsprechender Dienste recherchieren nach Benutzerkonten des Verstorbenen oft wochenlang. Mit unserem Kooperationspartner LastHello kann ein jeder seinen digitalen Nachlass selbst regeln und damit seine Nachkommen entlasten. Binnen weniger Minuten hinterlegt man seine Daten auf einer hochverschlüsselten Plattform, welche den selbst bestimmten Kontakten/Erben im Todesfall zur Verfügung gestellt werden. Auch letzte Nachrichten oder Video- Aufzeichnungen kann man so seinen Angehörigen und Freunden zukommen lassen. Auf diese Weise ist der digitale Nachlass schnell geklärt und gesichert.
Steuerliche und steuerrechtliche Beratung bei Erbe, Nachlass und Schenkung
Sollte ein Todesfall eintreten oder eine Schenkung anstehen, beraten wir zudem die Hinterbliebenen oder Begünstigten bei der Abwicklung. Bei Erbe und Nachlass in jeglicher Form sind wir lösungsorientiert und optimierend als Fachjuristen für Steuerrecht sowie Steuerberater an Ihrer Seite. Sei es bei der Erstellung eines Erbvertrags oder bei der Testamentsvollstreckung, wir lassen Sie nicht allein, sondern beraten Sie mit unseren Erfahrungswerten gerne. Denn für Laien sind die
steuerlichen Anforderungen seitens der Finanzverwaltung oder auch möglichen steuerlichen Vorteile, die sich im Einzelfall aus einer Erbschaft oder Schenkung ergeben können, nur schwer zu durchschauen und durchzusetzen.
Auch vor dem Erbfall beraten wir Erblasser, künftige Erben oder Erbengemeinschaften kompetent und zielführend. So kann eine Schenkung zu Lebzeiten wirtschaftlich und steuerrechtlich sinnvoller als eine Vererbung sein. Auf Zuwendungen zu Lebzeiten wird nach der deutschen Steuergesetzgebung eine Schenkungsteuer ähnlich einer Erbschaftsteuer erhoben. Diese erhöhen sich mit dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser, was sich bei Vererbung oder Schenkung hoher Vermögenswerte an enge Verwandte zum Vorteil auswirken kann.
Auch über die steuerlichen Vorteile bei Einbringung von Vermögenswerten in eine Familienholding oder Familienstiftung beraten wir Sie gerne. Beides können interessante Alternative für Sie sein, wenn Sie dafür Sorge tragen möchten, dass Ihr hinterlassenes Vermögen nicht zersplittert wird. Ob bei deren Gründung, bei der Durchführung sowie bei den rechtlichen Formalien stehen wir Ihnen beratend zur Seite. So sind Ihre Hinterlassenschaften – seien sie digital oder steuerrechtlich – optimal geregelt.
Kontaktieren Sie uns gerne!
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Dr. Lüders & Partner mbB
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