Steuerberatung für Gesundheitswesen

Steuerberatung im Gesundheitswesen

Im Bereich der Medizin und Pflege gelten im Vergleich zu anderen Unternehmen besondere Regelungen. Nur wer einerseits über eine ausreichende fachliche Erfahrung verfügt und andererseits diese Branchenbesonderheiten des Gesundheitswesens kennt und versteht, kann Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe wie Apotheker, Pflegeheime und Pflegedienste sinnvoll beraten. So kann ein finanzieller Mehrwert erzeugt werden bei gleichzeitiger Entlastung im Verwaltungbereich.

Aus diesem Grund bietet Ihnen unser Team fachkundige Unterstützung und Beratung und erleichtert Ihnen Ihren Geschäftsalltag.

Mehr zum Thema: Steuerberatung für Ärzte und Steuerberatung für Pflegeheime und Pflegedienste

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Personal- und Lohnabrechnung

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Jahresabschlüssen und Steuererklärungen

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Betreuung und Vertretung

Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen unter Beachtung der Besonderheiten im Gesundheitswesen z.B.

  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Betriebsprüfungen
  • Personal- und Lohnabrechnung
  • Steuerliche Hochrechnungen, steuerliche Langfristplanung
  • Zeitnahe Auswertungen
  • Vermögensaufstellungen

Betreuung und Vertretung

  • bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt
  • in finanzgerichtlichen Verfahren
  • in zivilgerichtlichen Verfahren
  • in Steuerstrafverfahren

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Inhaltsverzeichnis

  1. Steuerberatung in der Gesundheitsbranche und Heilberufe – Betreuung und Beratung

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