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Bewertungen

Bewertungen gehören zu den häufigsten, den wichtigsten, aber auch den schwersten Vorgängen im Wirtschaftsleben. Der Wert einer Sache ist in Geld ausgedrückt der Nutzen, den sie einer Person bringt. Sachen können materieller oder immaterieller Art sein. Die nachfolgenden Ausführungen gelten auch analog für Rechte.

Eine Sache kann Investitionszwecken oder der Eigennutzung dienen.

Dient sie der Investition, so besteht ihr Nutzen darin, zukünftige Erträge (bzw. Ertragsüberschüsse = Gewinne) zu erzielen. Nachfolgend wird nur die Bezeichnung „Erträge“ verwendet. Beispiele für Investitionen sind der Erwerb von Unternehmen oder von zur Vermietung zu nutzenden Grundstücken.

Dient sie der Eigennutzung (dem Konsum), so besteht der Nutzen in der Befriedigung von Bedürfnissen. Beispiele für den Konsum sind der Erwerb eines Kfz oder eines Einfamilienhauses zur Eigennutzung.

Der Nutzen einer Investition besteht in der Summe der zukünftigen Erträge. Der Nutzen von Konsum besteht in der Summe der zukünftigen (bewerteten) Bedürfnisbefriedigungen.

Da der Nutzen zukunftsbezogen ist und zum Bewertungszeitpunkt nicht feststeht, müssen die Personen, die an der Bewertung einer Sache Interesse haben, den Nutzen schätzen und aus Annahmen (Szenarien) ableiten.

Verschiedene Personen werden unterschiedliche Annahmen über die Zukunft machen und daher von unterschiedlichen Erträgen ausgehen. Auch im Konsumfalle werden die Nutzenbefriedigungen je nach Betrachter variieren.

Letztlich müssen diese Zukunftsgrößen auf den Bewertungsstichtag abgezinst werden. Es gilt der Grundsatz: Ertrag bzw. Bedürfnisbefriedigung in der Zukunft sind um den Zeitfaktor niedriger zu bewerten, als gegenwärtig entstehende.

Die Abzinsung erfolgt mit einem Zinssatz, dessen Höhe je nach Betrachter/Interessenten variieren kann.

Hieraus folgt, dass der Wert nicht objektiv ist und lediglich zutreffend ermittelt werden muss, sondern dass er subjektiv variieren kann, im Normalfall variieren wird.

Die immer wieder anzutreffenden Bezeichnungen des „inneren Werts“, des „wahren Werts“ oder des „objektiven Werts“ oder des „objektivierten Werts“ beinhalten mithin in sich einen Widerspruch. Sie entspringen dem Wunschdenken nach etwas Feststehendem, nicht Anfechtbaren und sind mithin nicht zulässig.

Die Bewertung einer Sache kann aus sehr unterschiedlichen Anlässen erforderlich sein.

  • Anlässlich eines geplanten Erwerbs/Verkaufs
  • Aus Gründen der Ermittlung der erbschaft- oder schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage
  • Der Ermittlung des Werts als Sicherheit für eine Kreditvergabe (z.B. für Banken)
  • Zu Ermittlung des Vermögens von Personen

Sofern der Erwerb/Verkauf einer Sache beabsichtigt ist, kommt dieser nur zustande, wenn die Wertvorstellungen von Käufer und Verkäufer von einander abweichen und die Nutzenvorstellung des Käufers die des Verkäufers übersteigt. Erwerb/Verkauf setzen unterschiedliche Wertvorstellungen voraus, womit nachgewiesen ist, dass es einen „objektiven“ Wert nicht gibt.

Die Differenz zwischen den Wertvorstellungen des Käufers und des Verkäufers bestimmen den Verhandlungsrahmen, innerhalb dessen es zu einer Einigung kommen kann. Der Einigungspunkt ist der Preis.

Preis und Wert sind also unterschiedliche Beträge, selbst wenn sie aus demselben Ermittlungsanlass stammen.

Bewertungsobjekte im Wirtschaftsleben sind häufig

  • Unternehmen
  • Wirtschaftsgüter
  • Grundstücke

Dr. Lüders & Partner mbB und Dr. Lüders & Kollegen GmbH sind seit vielen Jahren und in vielen Fällen in Bewertungsverfahren tätig und entsprechend erfahren.

Kontakt

Dr. Lüders & Partner mbB
Bachstraße 50 | 22083 Hamburg
Telefon: 040 – 29 87 33 0
E-Mail: kanzlei@drltp.com

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