Unsere Rechtsabteilung versteht sich als Partner der Mandanten, bei deren individuellen Problemlösungen es in den meisten Fällen unumgänglich ist, eng mit insb. dem Steuerberater und ggfs. Vertretern anderer Disziplinen zusammenzuarbeiten. Unser Schwerpunkt liegt im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Steuerrecht.