Holdinggesellschaft als Zusammenschluss
Holding ist die gängige Abkürzung für den Begriff Holdinggesellschaft als eine besondere Organisationsform für mehrere Unternehmen. Die Gründung einer Holdinggesellschaft bringt auf vielen Ebenen der Unternehmensführung Vorteile mit sich. Welche das im Einzelnen sind, wann sich eine Holdinggründung anbietet und wie der Alltag einer Holding gestaltet werden kann, soll oder auch muss, das erfahren Sie von Dr. Lüders & Partner mbB an einem der vier Kanzleistandorte in Berlin, Hamburg, Neuhaus und Perleberg.
Fragen zur Holdinggründung sind immer der Mix aus Rechts- und Steuerberatung, kombiniert mit einer Unternehmensberatung für den jeweiligen Holdingzweck. Die Holdinggründung ist in dem Moment überlegenswert bis hin zu sinnvoll, in dem sich mehrere eigenständig operativ tätige Firmen als Tochtergesellschaften zusammenschließen. Das ist für international tätige Konzerne geradezu selbstverständlich.
Holdinggesellschaft als Zusammenschluss
Haftungsschutz, Steuerersparnis und mehr
Beratung mit Fachanwälten
Holdinggesellschaft als Zusammenschluss von Mutter- und Tochtergesellschaft
Voraussetzung zur Holdinggründung sind zwei oder mehr Unternehmen. Die Mutter- wird alternativ als Dachgesellschaft bezeichnet und hält Vermögensanteile an der oder den Tochtergesellschaften. Die jeweilige Holdingvariante orientiert sich an dem mit der Holdinggründung verfolgten Zweck. Zu den gängigen Varianten gehören die organisatorische sowie die strukturelle, die operative, Management- sowie die Finanzholding. Welche Holdingform in welcher Situation die meisten Vorteile bietet und welche Nachteile damit verbunden sein können, das sollte für jeden Einzelfall geprüft und bewertet werden.
Haftungsschutz, Steuerersparnis und mehr
Zu den entscheidenden Vorteilen, die für eine frühzeitige Holdinggründung sprechen, gehören eine spürbare Steuerersparnis sowie ein weitgehender Schutz im Haftungsfall. Sollte der eintreten, dann wird das Vermögen durch die Holdingstruktur geschützt, sofern die Gewinne an die Holdinggesellschaft abgeführt worden sind. In aller Regel entfällt eine Haftung der Mutter- für ihre Tochtergesellschaften. Gewinnübertragungen von den Tochter- auf die Muttergesellschaft sind weitestgehend steuerfrei; eine Gewinnbesteuerung liegt im niedrigen einstelligen Bereich. Holdinggesellschaften können nicht nur für neue, sondern auch für bereits bestehende Firmen gegründet werden. Einer der ganz wenigen Nachteile liegt in der Besteuerung von Holding-Veräußerungserlösen. Die sind im Normalfall, das heißt mit einigen Ausnahmen uneingeschränkt steuerpflichtig.