Familienstiftungen - Erbfolge mit Sicherung des Familienvermögens

Familienholdings beugen der Zersplitterung des Familienvermögens bereits vor, können jedoch nicht verhindern, dass alle Familienmitglieder (Erben) die Versilberung von Sachvermögen (z.B. Unternehmen, Immobilien etc.) entgegen dem Willen des Erblassers beschließen und durchführen.

Dies kann durch Familienstiftungen verhindert werden. Durch die Einbringung von Vermögen in eine Familienstiftung wird dieses dem Zugriff aller Personen, auch der gesetzlichen Erben, entzogen. Den Familienmitgliedern können jedoch vom Stifter die Erträge aus dem Vermögen zugewendet werden.

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Erarbeitung maßgeschneiderter Strukturen von Familienstiftungen

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Beratung von Familienstiftungen im laufenden Geschäft

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Besetzung von Organen von Familienstiftungen

Erarbeitung maßgeschneideter Strukturen

  • Analyse des Familienvermögens
  • Findung eines Stiftungskonzepts, welches den Anforderungen der Familie entspricht
  • Entwurf von Satzung, Stiftungsgeschäft und anderen erforderlichen Verträgen

Beratung von Familienstiftungen im laufenden Geschäft

  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Stiftungs- und zivilrechtliche Beratung
  • Steuerliche Beratung