Mag die Versicherungsteuer in der Vergangenheit eine eher untergeordnete Rolle gespielt haben, so ist sie in den letzten Jahren doch zunehmend in den Fokus des Gesetzgebers und der Finanzverwaltung geraten. Zunehmend werden auch versicherungsteuerliche Sachverhalte im Rahmen von Betriebsprüfungen aufgegriffen. Dies betrifft im Schwerpunkt Versicherungsunternehmen und Versicherungsmakler, aber auch sonstige Unternehmen, z.B. Handels- und Industrieunternehmen im Zusammenhang mit Garantiezusagen.
Wir haben langjährige Erfahrung mit der Beratung und Vertretung gegenüber Finanzbehörden bzgl. versicherungsteuerlicher Fragestellungen. Dies betrifft sowohl die vorgelagerte Frage, ob ein steuerbares Versicherungsverhältnis vorliegt, als auch Fragestellungen im Zusammenhang mit Befreiungstatbeständen, der Steuerbemessung und der Steuerschuldnerschaft (ggf. auch als Haftungsschuldner).
Sprechen Sie uns gerne an.