Erarbeitung maßgeschneiderter Strukturen von Familienstiftungen
Familienholdings beugen der Zersplitterung des Familienvermögens bereits vor, können jedoch nicht verhindern, dass alle Familienmitglieder (Erben) die Versilberung von Sachvermögen (z.B. Unternehmen, Immobilien etc.) entgegen dem Willen des Erblassers beschließen und durchführen.
Dies kann durch Familienstiftungen verhindert werden. Durch die Erbringung von Vermögen in eine Familienstiftung wird dieses dem Zugriff aller Personen, auch der gesetzlichen Erben, entzogen. Den Familienmitgliedern können jedoch vom Stifter die Erträge aus dem Vermögen zugewendet werden.
Erarbeitung maßgeschneiderter Strukturen von Familienstiftungen
Beratung von Familienstiftungen im laufenden Geschäft
Besetzung von Organen von Familienstiftungen
Erarbeitung maßgeschneideter Strukturen
Beratung von Familienstiftungen im laufenden Geschäft
Besetzung von Organen von Familienstiftungen