Gesellschaftsrechtliche Beratung

Seit mehr als 30 Jahren berät unsere Kanzlei kleine und mittlere Unternehmen in allen Fragen des gestaltenden Gesellschaftsrechts. Wir betreuen Unternehmen von ihrer Gründung an, helfen bei der Suche nach der richtigen Rechtsform (Personen- oder Kapitalgesellschaft), konzipieren die erforderlichen Gesellschaftsverträge unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse der Gründer und entwerfen die sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Verträge (Geschäftsführer-Anstellungsverträge, Gesellschaftervereinbarungen, Darlehens-verträge).

Bei bestehenden Unternehmen helfen wir bei erforderlichen Strukturmaßnahmen (Kapitalerhöhungen, Verschmelzung, Formwechsel) und vertreten Anteilseigner auch bei gesellschaftsinternen Auseinandersetzungen. Wir sind tätig bei der Strukturierung und Durchführung von Unternehmens- und Beteiligungsverkäufen (Mergers & Acquisitions) und in der Beratung zur Unternehmensnachfolge und der Unternehmensbewertung.

Die im Regelfall in all diesen Bereichen auftretenden Fragestellungen in steuerlicher Hinsicht können wir aufgrund der bestehenden Doppelqualifikationen bei unseren Berufsträgern und der engen Verzahnung unserer Rechts- und unserer Steuerabteilung intern, schnell und kompetent lösen.

Wir sind erfahren in allen Fragen des Aktienrechts einschließlich der Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat und beraten auch Unternehmen, die im börslichen Freiverkehr gelistet sind. Wir sind tätig in der rechtlichen Vorbereitung und Begleitung von – auch öffentlichen – Hauptversammlungen und vertreten Unternehmen auch in Anfechtungs- und Freigabeverfahren.

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Gesellschaftsverträge unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse.

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Beratung in steuerlicher Hinsicht

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Strukturmaßnahmen Kapitalerhöhungen, Verschmelzung, Formwechsel

Inhaltsverzeichnis

  1. Transparenzregister